Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Änderungen der Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen) hat die Bundesregierung bei der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zu den Auswirkungen der Reform der Entsenderichtlinie Stellung genommen.
Die Frage nach dem bürokratischem Mehraufwand für Unternehmen wird nur mit einem allgemeinen Verweis darauf, dass die Entsenderichtlinie selbst keine Regelungen über Verwaltungsanforderungen enthält, die Entsendeunternehmen im Rahmen einer Entsendung gegenüber staatlichen Behörden einhalten müssen, beschieden. Weiter wird darauf verwiesen, dass bereits aufgrund der aktuellen Entsenderichtlinie alle nach der Richtlinie maßgeblichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen auch auf entsandte Arbeitnehmer angewendet werden müssen. Darauf, dass nach den Änderungen mehr Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen einzuhalten sind, geht die Bundesregierung nicht ein.
Inwieweit die Absicht besteht, nach der Reform der Entsenderichtlinie nationales Recht zu ändern und damit betroffenen Unternehmen einen bürokratischen Mehraufwand aufzubürden, hat die Bundesregierung trotz entsprechender Frage nicht mitgeteilt. Auch hat sich die Bundesregierung nicht dazu geäußert, welchen Zeitraum sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Änderungen in deutsches Recht vorgenommen hat und ob es konkrete Pläne zur Aufstockung von Planstellen bei der Zollverwaltung gibt. Die Umsetzungsfrist der Entsenderichtlinie beträgt zwei Jahre nach der Verkündung der Änderungsrichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Den genauen Wortlaut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Auswirkungen der Reform der Entsenderichtlinie (BT-Drucksache 19/2806 vom 18. Juni 2018) können Sie dem untenstehendem Download entnehmen.