Der Münchner Standort von WENDLER TREMML freut sich, Sie ab 1. Januar 2015 in neuen Kanzleiräumen begrüßen zu dürfen. mehr
Im Rahmen eines Todesfallermittlungsverfahren gem. §§ 159, 87 ff StPO beauftragte Sachverständige nehmen als Beamte im haftungsrechtlichen ein öffentliches Amt wahr, mit der Folge der befreienden Haftungsübernahme durch den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Sachverständige steht. mehr
§ 75 Abs. 2 Satz 2 des Bundses-Verwaltungsverfahrensgesetzes (gleichlautend sind die Bestimmungen der entsprechenden Landesgesetze) bestimmt, dass lärmbetroffene Anlieger von Straßen auch nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und etwaiger Gerichtsentscheidungen, durch die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen wurden, nachträglich noch wirksame Lärmschutzvorkehrungen fordern können. mehr
In einer Zeit, in der Großbaustellen in immer dichter besiedelten Gebieten deutlich zunehmen, wird auch die Problematik rund um den damit verbundenen Baustellenlärm immer häufiger aktuell. mehr