Wir beraten und verteidigen Unternehmen und deren Entscheidungsträger in wirtschaftsstrafrechtlichen Belangen. Dabei nimmt die Präventivberatung zur Vermeidung straf- und bußgeldrechtlicher Risiken einen breiten Raum ein. Wir legen Wert auf eine frühzeitige Intervention im Ermittlungsverfahren. Überraschende Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden - z. B. die Arrestierung von Vermögenswerten - erfordern schnelles und entschlossenes Handeln.
Wir vertreten unsere Mandanten bei Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden und bieten Beistand bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Befragungen und Vernehmungen. Bei Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren übernehmen wir die Verteidigung. Wir verteidigen insbesondere gegen Vorwürfe der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, des Lohndumpings, der unzulässigen Arbeitnehmerüberlassung sowie bei Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Besondere Kompetenzen im Arbeitsstrafrecht bestehen insbesondere im Zusammenhang mit:
Näheres zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht finden Sie auf unserer Website www.entsenderecht.de.